Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH, Mariahilfer Straße 101, 1060 Wien, Österreich, E-Mail: [email protected], Telefon: +43 1 587 42 86, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, im Zusammenhang mit den von der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH angebotenen Leistungen.

Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Imagefilm- und Werbefilmproduktion, Fotoproduktion für Kampagnen und Corporate Content, Studioaufnahmen mit Licht- und Setdesign, Postproduktion, Schnitt und Color Grading, Social-Media-Content-Produktion sowie Produktinszenierung und Packshot-Fotografie.

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Mit der Beauftragung, Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags oder Inanspruchnahme von Leistungen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist maßgeblich, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

2. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH erbringt je nach Auftrag insbesondere folgende Leistungen:

Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen oder marketingbezogenen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten kreativen und technischen Leistungen.

Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Leistungen, Mehraufwand oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung, Zeitplan und Lieferterminen führen.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Zugänge, Materialien und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass:

Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen zu dessen Lasten. Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Termine anzupassen und zusätzliche Aufwendungen gesondert zu verrechnen.

Der Auftraggeber haftet für Schäden und Ansprüche Dritter, die aus der Verwendung unzulässiger, unrichtiger oder rechtsverletzender Inhalte resultieren, soweit die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH diese Inhalte auf Weisung des Auftraggebers verarbeitet hat und kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH vorliegt.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Angebote der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.

Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Teilrechnungen, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen können je nach Projektumfang, Produktionsaufwand und Materialeinsatz verlangt werden.

Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH ist berechtigt, mit der Leistungserbringung bis zum Eingang vereinbarter Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zurückzuhalten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus ist die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH berechtigt, Mahnspesen, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten sowie sonstige durch den Verzug verursachte notwendige Aufwendungen geltend zu machen.

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Stornierung und Rückerstattung

Stornierungen oder Terminverschiebungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Maßgeblich für die Berechnung von Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH.

Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:

Bereits angefallene Fremdkosten, insbesondere für Miete, Technik, Location, Personal, Requisiten, Musiklizenzen, Reisekosten oder externe Dienstleister, sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu ersetzen, sofern diese Kosten im Zusammenhang mit dem Auftrag entstanden sind und nicht mehr storniert werden können.

Bereits erbrachte Leistungen, Teilleistungen und individuell angefertigte Werke sind unabhängig von einer Stornierung vollständig zu vergüten. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist oder die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH dies ausdrücklich schriftlich zusagt.

Bei berechtigter Kündigung aus wichtigem Grund bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.

6. Haftungsbeschränkung

Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfälle, Reputationsschäden oder nicht erzielte wirtschaftliche Erfolge ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, durch höhere Gewalt, durch Dritte oder durch vom Auftraggeber freigegebene Inhalte verursacht werden.

Soweit die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH auf Wunsch des Auftraggebers fremde Inhalte, Musik, Stockmaterial, Marken oder sonstige Drittinhalte verwendet, haftet der Auftraggeber für die rechtliche Zulässigkeit und die erforderlichen Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Verantwortlichkeit vereinbart wurde.

7. Geistige Eigentumsrechte

Alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte und sonstigen Schutzrechte an Konzepten, Entwürfen, Rohmaterial, Fotografien, Filmen, Grafiken, Schnittfassungen, Color Grading, Tonmaterial, Projektdaten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bei der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Sofern keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, werden nur jene einfachen, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Nutzungsrechte eingeräumt, die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich sind.

Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder Nutzung in anderen Medien, Kampagnen, Ländern oder Zeiträumen, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH ist berechtigt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erstellte Arbeiten zu Eigenwerbezwecken, insbesondere zur Präsentation im Portfolio, auf der Website, in Showreels, auf Social-Media-Kanälen und bei Wettbewerben, zu verwenden, sofern dadurch keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers verletzt werden. Ein Widerspruch des Auftraggebers ist vor Projektbeginn schriftlich zu erklären.

Der Auftraggeber sichert zu, dass durch die von ihm beauftragte Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung oder aus unzulässigen Vorgaben des Auftraggebers resultieren, soweit die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).

Personenbezogene Daten werden nur insoweit verarbeitet, als dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Grundlage einer sonstigen rechtlichen Erlaubnis erforderlich ist.

Sofern im Rahmen von Produktionen personenbezogene Daten von abgebildeten Personen, Ansprechpartnern oder sonstigen Beteiligten verarbeitet werden, sind die jeweils erforderlichen Einwilligungen, Informationspflichten und sonstigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Soweit der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, bleibt er für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in seinem Verantwortungsbereich zuständig.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können einer gesonderten Datenschutzerklärung entnommen werden, sofern eine solche bereitgestellt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine eigenen datenschutzrechtlichen Informations- und Einwilligungspflichten zu erfüllen, soweit diese für den jeweiligen Auftrag relevant sind.

9. Höhere Gewalt

Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Streiks, Aussperrungen, Lieferengpässe, Ausfall wesentlicher technischer Systeme sowie sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH liegende Ereignisse.

In Fällen höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Ist die Leistung dauerhaft oder für einen unzumutbar langen Zeitraum unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind in diesem Fall zu vergüten.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Die Alpenlicht Produktionsstudio GmbH ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche schriftliche Änderungsvereinbarung etwas anderes vorsieht.

Änderungen oder Ergänzungen bestehender Einzelverträge bedürfen der Schriftform, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Form zulässt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit rechtlich zulässig.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit der Alpenlicht Produktionsstudio GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Bei Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

12. Kontaktinformationen

Alpenlicht Produktionsstudio GmbH
Mariahilfer Straße 101
1060 Wien
Österreich

E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 587 42 86

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchsetzbaren oder nichtigen Bestimmung gilt jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: Juni 2026

6/17/2026 Startseite